Bauen als Abenteuer

Die BILF hat sich die Mühe gemacht und das modifizierte geotechnische Gutachten des Büro Boder (link) genau gelesen und erlaubt sich, nachstehend einige äußerst interessante Passagen aus diesem Gutachten zu zitieren und kommentieren. Unsere Seitenangaben beziehen sich auf die Seitenzahlen im geotechnische Gutachten des Büro Boder:

  • Zitierung 1: eine geringfügige Rutschneigung des Hanges ist nicht auszuschließen – Seite 10 – Anmerkung BILF: Da kann es sein, dass die Zufahrt oder ein Baum das Haus überholt, oder werden die auch fundamentiert? "Geringfügig" ist eine sehr präzise Formulierung in einem Gutachten.
  • Zitierung 2: es ist davon auszugehen, dass ein nicht tragfähiger Boden teilweise bis ca. 3,50 m unter der Geländeoberkante vorhanden ist – Seiten 6-7
  • Zitierung 3: bedingt durch die vorliegenden Bodenverhältnisse kann es jedoch zu Differenzsetzungen zwischen dem Objekt (Wohnhaus) und dem umgebenen Gelände kommen – Seite 9
  • Zitierung 4: sehr weiche und nicht tragfähige Schichten, welche um das geplante Objekt vorhanden sind, sind jedenfalls auszutauschen – Seite 9
  • Zitierung 5: Schichtwasser wurde nur bei Rammsondierung RS 2 festgestellt, da dieses gespannt vorlag und aus dem durch die Rammsonde hergestellten Bodenloch austrat. Seite 10 – Anmerkung BILF: Siehe Beilage 4 Fotodokumentation, Seite 9: Abbildung Nr. 16 RS 4 – Wasseraufspiegelung – was ist damit?
  • Zitierung 6: es ist mit Wasseraufkommen auf der gesamten Fläche zu rechnen – Seite 7 – Anmerkung BILF: Bei starkem Regen sieht das dann so aus:

  • Zitierung 7: es ist unbedingt auf Vorhandensein von Schicht- und Hangwasser ist zu achten, welche jedenfalls schadlos gesammelt und weitergeleitet werden müssen – Seite 10 – Anmerkung BILF: Lt. Aussage von Geologen ist das Anschneiden von Schichtwasserhorizonten für Nachbargrundstücke äußerst bedenklich, da es lt. den Geologen dadurch zu einem Wassereintritt in umliegende Gebäude kommen kann.
  • Zitierung 8: die Verbringung der Regenwässer ist in Form einer Versickerung jedenfalls im Bereich der Parzellen, in Verbindung mit der Rutschgefährdung und der Hanglage keinesfalls möglich– Seite 9
  • Zitierung 9: bedingt durch die Heterogenität, der in unseren Breiten vorliegenden Böden, können auch andere als die beschriebenen Bodenverhältnisse vorliegen – Seite 10 – Anmerkung BILF: Bodenverhältnisse können also besser oder noch viel schlimmer sein?!?
  • Zitierung 10: Aus geotechnischer Sicht ist es in Verbindung mit der nicht tragfähigen Schicht bis ca. 3,50 m Tiefe unter der Geländeoberkante, der welligen Geländeoberkante und dem zu erwartenden Wasservorkommen, jedenfalls erforderlich, Tiefgründungselemente als Fundierung zur Ausführung zu bringen. Seite 8 – Anmerkung BILF: Wer versteht diesen Satz? – Wir bitten um Interpretationsversuche!

Es ist der BILF unverständlich, wie ein Bürgermeister derartig risikobehaftete Baugründe zur Bebauung freigeben kann, wo genug andere Baugründe in der Stadt zur Verfügung stehen. Das Tüpfelchen auf dem i ist noch die Tatsache, dass die Stadtgemeinde als Verkäufer dieser Grundstücke fungiert. Wenn ein Schaden eintritt, wird wieder der Steuerzahler zur Kasse gebeten, wie beim "Projekt" Hellweg. Schuld sind dann natürlich immer die Anderen (die ihre demokratische Rechte wahrnehmen), nie der Bürgermeister und seine Spezialisten.

Das Ganze ist ja sehr spannend und lustig, so lange man sich nicht als Grundstücksbesitzer persönlich damit herumschlagen muss und dafür haftbar ist (Baugrundrisiko).

Fröhliches Bauen wünscht die BILF

Kompliment, Herr Harald Hofer zu Ihrem aufschlussreichen Kommentar zu den Schalk-Gründen vom 30.3.2019 (link). Sie sprechen der BILF aus der Seele.