Worüber man in Fürstenfeld fliegt …
1. Verlängerung der Start- und Landepiste am Flugplatz Fürstenfeld
Nördlich der Stadt Fürstenfeld befindet sich seit mehreren Jahrzehnten ein kleiner Flugplatz mit einer ehemals ca. 700 m langen Asphaltpiste, der vorwiegend vom Sportfliegerclub Fürstenfeld genutzt wird.
Im August 2022 beschloss der Gemeinderat in einer eigens einberufenen Sondersitzung den Umbau dieses Flugplatzes. Von nun an ging es Schlag auf Schlag. Bereits im September 2022 wurde die gesamte alte befestigte Piste einschließlich Unterbau abgetragen, geschreddert und eine völlig neue Piste gebaut. Diese wurde Mitte Oktober 2022 fertiggestellt. Die Investitionskosten betrugen Euro 1.200.000,–, wie man in der Woche vom 24.8.2022 nachlesen konnte.
Allen Zeitungsberichten, sowie der Homepage des Fürstenfelder Sportfliegerclubs konnte man entnehmen, dass es nun eine 950 m lange Piste gibt. „Die drittlängste Piste des Landes“, wie die Woche vom 19.10.2024 berichtete.
Am 2.12.2022 stand in der Kleinen Zeitung, dass sich irgendein Pilot über eine zu rutschige Piste beschwert hätte. Hr. Dipl. Ing. Klaus Richter, Architekt, Präsident des Fürstenfelder Sportfliegerclubs und vermutlich Planer des Pisten-Umbaus erklärt: Die Piste sei vor der Wiederinbetriebnahme vom Land Steiermark und von der Austro Control geprüft worden. Bgm. Franz Jost berichtet vom positiven Prüfverfahren.
Anmerkung BILF:
Im Februar 2024 haben wir mit der Austro Control gesprochen, die uns mitteilte, dass sie, die Austro Control, nicht für den Flugplatz Fürstenfeld zuständig sei und es somit auch keine Überprüfung ihrerseits gegeben habe. Zuständig seien ausschließlich die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld und das Land Steiermark.
Dazu sagte uns die Bezirkshauptfrau im Zuge eines Telefonats am 14.2.2024, es seien zwei getrennte Verfahren notwendig, ein Errichtungsverfahren und ein Betriebsaufnahmeverfahren; das erste sei abgeschlossen, das zweite in Arbeit.
Somit erwiesen sich die Aussagen von Dipl. Ing. Klaus Richter und Bgm. Franz Jost gegenüber der Kleinen Zeitung als glatte Lügen.
Die BILF stellte am 13.3.2024 – durch diese Unwahrheiten sensibilisiert – jeweils ein Auskunftsersuchen an die Stadtgemeinde Fürstenfeld und an die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld. Beide Auskunftsersuchen samt den zugehörigen Antworten finden sie auf unserem Google Drive.
Fast zeitgleich erhielten wir ein Statement, geschrieben von Dipl. Ing. Klaus Richter bzw. von Dr. Olaf Auner als dessen Vertretung:
Die Grundlänge der ‚Piste‘ wurde von 659 m auf 749 m (13,66%) erhöht. Es wurden sogenannte Stopp-Flächen ausgebildet, im Westen mit einer Länge von 111 m und im Osten mit einer Länge von 90 m. Gesamtlänge also 950 m. Dieses ‚Asphaltband‘ wird einfach als „Piste“ bezeichnet. Angegebene Begriffsbestimmungen wurden auch im Bewilligungsverfahren verwendet. Weder Pistenkategorie noch Länge erfordern lt. einschlägigen Quellen daher eine UVP.
Die Bezirksverwaltungsbehörde Hartberg-Fürstenfeld und die Luftfahrt-Sachverständigen der Abteilung 15 des Amtes d. Stmk. Landesregierung sollen die Einhaltung dieser Bestimmungen in allen Einzelheiten geprüft haben. Ergebnis dieser Prüfung bzw. des Ermittlungsverfahrens war angeblich ein positiver Bewilligungsbescheid.
Hr. Dipl. Ing. Klaus Richter berechnete also die Pistenlänge wie folgt:
Pistenlänge = Pistengrundlänge + Stoppflächen
Es soll angeblich eine Asphalt-Piste mit einer Länge von 950 m und einer Breite von 18 m, sowie eine Gras-Piste einer Länge von 550 m und einer Breite von 30 m geben.
Und genau so kann man es auch auf der Homepage des Fürstenfelder Sportfliegerclubs nachlesen und sehen.
Auf Anfrage beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, welches u.a. für die Luftfahrt zuständig ist, erhielten wir eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 25.2.2025, welche lautet: Die Stoppfläche stellt keine für den Start und die Landung von Luftfahrzeugen festgelegte Fläche dar; sie ist kein Teil der Piste.
Nachdem wir feststellen konnten, dass beim Flugplatz Fürstenfeld die von Hrn. Dipl. Ing. Klaus Richter im Bewilligungsverfahren als Stoppflächen bezeichneten Flächen in Wirklichkeit nicht als Stoppflächen, sondern als Bereiche versetzter Schwellen markiert sind und diese auch für normale Startvorgänge genutzt werden, haben wir am 23.11.2024 eine Sachverhaltsdarstellung an die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, sowie mit Kopie an das Land Steiermark und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, geschickt.
Nachfolgend einige Auszüge aus der Stellungnahme eines Sachverständigen für Luftfahrt:
Im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld vom 19.12.2022 wurde eine Pistengrundlänge mit der Länge von 749 m bewilligt.
Dies erfordert entsprechend § 14 ZFV 1972 nach Berücksichtigung von Berichtigungsfaktoren eine tatsächlich ausgeführte Pistenlänge von 834 m.
Es wurde im Internet eine Pistenlänge von 950 m verlautbart, obwohl keine Genehmigung für diese Pistenlänge vorliegt.
Ein sicherheitstechnischer Mangel ist die, für diese – also 950 m – Pistenlänge zu kleine Pistenbreite.
Entsprechend den Bestimmungen der ZFV 1972 sind Stoppflächen nicht Teil der Piste und dürfen nicht zur Pistenlänge hinzugezählt werden.
Das heißt im Klartext, die neue Piste am Fürstenfelder Flugplatz wurde vom Planer (wir gehen davon aus, dass dies Hrn. Dipl. Ing. Klaus Richter war) augenscheinlich – bewusst oder unbewusst – falsch berechnet und gebaut. Die genehmigte Pistenlänge ist nur 834 m und nicht wie überall publiziert 950 m. Die Pistenmarkierung ist außerdem falsch und somit irreführend.
Das allein ist, wenn man bedenkt, dass die, nicht vorschriftsmäßig errichtete Piste mit Steuer- und Fördergeldern finanziert wurde, schlichtweg ein handfester Skandal. Damit nicht genug, wurden sowohl die Presse, als auch wir Fürstenfelder, mehrmals belogen.
Nicht weniger lächerlich sind die, von Hrn. Dipl. Ing. Klaus Richter definierten Stoppflächen von 90 und 111 m. Sieht man sich die Stoppflächen bei der 3.500 m langen Piste in Wien Schwechat an, so haben diese auf beiden Enden der Piste eine Länge von ca. 60 m. Auf dieser Piste starten vierstrahlige Flugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 400 Tonnen und einer Startgeschwindigkeit von etwa 300 km/h. Abgesehen davon, dass es bis zu diesem ominösen Umbau beim Fürstenfelder Flugplatz überhaupt keine asphaltierten Stoppflächen gab.
2. Motorradrennen am Flugplatz
Phantasielosigkeit kann man dem Fürstenfelder Sportfliegerclub jedenfalls nicht vorwerfen. Wenn man schon ein so schönes „Asphaltband“ (wie Dipl. Ing. Klaus Richter und diverse Behörden die Piste zu nennen pflegen) hat, muss dieses schon genutzt werden. So haben im September 2024 auf diesem „Asphaltband“ 3-tägige Motorradrennen stattgefunden, ohne Anmeldung, ohne Sicherheitseinrichtungen und das mit einer Lautstärke, dass man diese bis in die Innenstadt hören konnte – spannend oder?
Denken wir nicht daran, was passiert wäre, hätte ein fremdes Flugzeug zeitgleich mit einem Motorradrennen Probleme gehabt und zu diesem Zeitpunkt dort notlanden müssen.
3. Zerstörte Magerwiese und Geschützter Landschaftsteil am Flugplatz
Aber das ist noch nicht alles. Es gibt einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld vom 11.6.2024, BHHF-81652/2023-16, Ggst.: Geschützter Landschaftsteil – Stadtgemeinde Fürstenfeld, Gst. Nr. 1627/18, 1627/45, 1627/42, KG: 62212 Fürstenfeld, Unterschutzstellung.
Auf der Seite 2 dieses Bescheides steht:
Befund:
Im Gemeindegebiet von Fürstenfeld befindet sich nördlich der Stadt Fürstenfeld ein kleiner Flugplatz. Nordöstlich des Flugplatzes befand sich bis Jänner 2022 eine hochwertige Magerwiese mit angrenzender Hecke, welche von ASV für Naturschutz als wertvoll und erhaltenswürdig begutachtet wurde. Dennoch fanden zur Errichtung eine PV-Anlage großflächig Schüttungen statt und wurde die gesamte Hecke gerodet und ein Großteil der wertvollen Flächen zerstört. Somit waren sowohl wertvolle Magerwiesen als auch die Hecke für die Natur verloren.
Die Stadtgemeinde Fürstenfeld hat sich daher entschlossen, als Ausgleich ein großes Areal der Natur zur Verfügung zu stellen und den dauerhaften Bestand dieser Flächen über eine Unterschutzstellung zu sichern.
Betroffen sind die Grundstücke 1595/1, 1596/2, 1597/4, 1597/11, 1627/10, 1627/18 der KG 62212 Fürstenfeld.
Das Ansuchen für diesen Geschützten Landschaftsteil hat die Stadtgemeinde Fürstenfeld selbst gestellt, nachdem sie vorsätzlich eine Magerwiese und eine Hecke zerstört hat. Grund war die Errichtung der Piste und einer Photovoltaikanlage. Was schert unseren Franz Jost ein Landschaftsschutzgebiet. Als hätte es keinen anderen Platz für diese Photovoltaikanlage gegeben.
Allein, wenn man die ganzen vorhandenen Gebäude und Parkplätze an der Körmender Straße dafür verwenden würde, könnte man dort mehrere solche Anlagen bauen.
Der Gipfel ist aber, dass der Geschützte Landschaftsteil direkt an die Asphaltpiste grenzt. Wenn man sich mit Pisten auf Flugplätzen beschäftigt, weiß man, dass solche links und rechts einen Sicherheitsstreifen haben müssen, dessen Bodentragfähigkeit gleich beschaffen sein muss, wie die der Piste. Der Sicherheitsstreifen neben der Asphaltpiste am Flugplatz Fürstenfeld ragt also 21 m in die neu definierte Magerwiese M01 und die Feuchtfläche M03. Auf die Lösung dieses Problems sind wir mehr als gespannt.
Außerdem sind wir äußerst neugierig, wie sich die, auf der Homepage des Fürstenfelder Sportfliegerclubs angekündigte 550 m lange und 30 m breite Graspiste auf dem bestehenden Flugplatzgelände ausgehen soll.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die von Bgm. Franz Jost in der Woche vom 24.8.2022, nach einer für ihn typischen Schnellschussaktionen, angekündigte Punktlandung sich wieder einmal – wie so oft -als eine Bruchlandung herausgestellt hat.
Euro 1.200.000,–, öffentliche Gelder wurden für das private Hobby weniger Fürstenfelder auf Gemeindegrund verschwendet. Ein vorhandenes Landschaftsschutzgebiet wurde zuerst zerstört und soll jetzt mit enormen Kosten wieder renaturiert werden.
Laut Kleiner Zeitung vom 18.3.2023 sollen weitere Euro 800.000,– für einen neuen Tower und ein „Airport-Restaurant“ ausgegeben werden.
Die BILF fragt sich: Brauchen wir das und wer wird das bezahlen?
95 % der FürstenfelderInnen, die ein Haus und einen Garten haben, sagen sicher, dass sie vom Fluglärm und dem ständigen Überfliegen von Wohngebieten im Sommer einigermaßen genervt sind.
Alle in diesem Artikel angeführten Dokumente finden Sie auf unserem Google Drive: https://drive.google.com/drive/folders/1E1bZRB42sUWRAgbauoQ_NYo2-lJ1yoIJ?usp=drive_link
Hier finden Sie alle Begriffsbestimmungen und Fotos, sowie Pläne in besserer Auflösung.
Haben Sie Fragen? Wir stehen gerne zur Verfügung: +43 664 4666122
ZFV 1972: Zivilflugplatz-Verordnung: definiert, wie Flugplätze zu errichten sind
ICAO Annex 14_v1: Die internationale Grundlage der ZFV
JWR_1978003253_19810225X02: Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bez. Stoppflächen
JWT_1978003253_19810225X00: Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bez. Stoppflächen
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FF_8704_BR-VV_4_2024 – Auskunft – BILF Bürgerinitiative lebenswertes Fürstenfeld z.H. Franz Sommer: Auskunft der Stadtgemeinde FF
2024-03-13 auskunftsersuchen flugplatz fürstenfeld 2: Auskunftsersuchen an die BHHF
AW_ 2024-03-13 auskunftsersuchen flugplatz fürstenfeld 2: Auskunft der BHHF
20240823_170901: Beweisvideo unsachgemäße Pistennutzung
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VID-20240519-WA0016: Beweisvideo unsachgemäße Pistennutzung
VID-20240904-WA0002: Beweisvideo Motorradrennen auf der Piste
2022-08-24 2 Woche: Zeitungsartikel in der Woche
2022-10-18 2 kleine zeitung: Zeitungsartikel in der Kleinen Zeitung
2022-10-19 4 woche: Zeitungsartikel in der Woche
2022-12-03 2 kleine zeitung: Zeitungsartikel in der Kleinen Zeitung
2023-03-18 1 kleine zeitung: Zeitungsartikel in der Kleinen Zeitung
2024-12-06 1 kleine zeitung: Zeitungsartikel in der Kleinen Zeitung
Bescheid NSchG 12 Geschützte Landschaftsteile: Bescheid der BHHF bezüglich eines Geschützten Landschaftsteils im Bereich Flugplatz Fürstenfeld
Maßnahmenplan_PV_Flugplatz_FF_240430 (Kopie): Planskizze zu o.a. Bescheid
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