Änderungen im Flächenwidmungsplan und im örtlichen Entwicklungskonzept – Einspruchsfrist endet am 24.2.2020

Beim Bodenfraß sind die Österreicher in Europa führend. Täglich wird in Österreich eine Bodenfläche von 20 Fußballfeldern verbaut.

Franz Jost & Co haben sich offensichtlich zum Ziel gesetzt, den Österreich-Rekord und somit den Europa-Rekord bei der Bodenversiegelung aufzustellen.

Zu diesem Zweck legt man schon wieder zahlreiche Änderungen im Flächenwidmungsplan und im örtlichen Entwicklungskonzept vor.

Lt. Steiermärkischem Raumordnungsgesetz sind derart umfangreiche Änderungen im Flächenwidmungsplan und im örtlichen Entwicklungskonzept alle 10 – 15 Jahre vorgesehen. In Fürstenfeld sind es 1,0 bis 1,5 Jahre.

Grünräume fallen hektarweise dem Bauwahn und der Profitgier zum Opfer. Bei uns herrscht scheinbar die Devise: Zuerst Betonieren, dann Denken.

Aus diesem Grund hält es die BILF für ihre Pflicht, die geplanten Änderungen im Flächenwidmungsplan und im örtlichen Entwicklungskonzept kritisch zu hinterfragen und wenn notwendig, zu beeinspruchen.

Link: 2020-02-21 Einwendungen gegen ÖEK und FWP

 

Weiters danken wir Horst Fiedler, der sich ebenfalls für die Erhaltung der Erholungsgebiete in Landbergen und Stadtbergen bemüht. Lesen Sie seine Einwendungen unter nachstehendem Link.

Gratulation - Wir hätten es nicht trefflicher formulieren können.

Link: FWP-Einwendung_signed

Horst Fiedler hat am 22.2.2020 seine Einwendungen nochmals überarbeitet. Hier ist die neue Version: Link: FWP-Einwendung-2_signed

 

Wir würden uns freuen, wenn sich auch andere Fürstenfelderinnen für den Erhalt unserer noch lebenswerten Stadt und deren Umgebung einsetzten. Alle notwendigen Informationen finden sie auf der Internetseite unserer Stadt. Sollten Sie Fragen haben, können Sie gerne anrufen: 0043 664 4666122

Gibt es bereits andere Einwendungen, bitten wir Sie, uns diese zu schicken: sommer@tbsommer.at